Bußgeldkatalog Pkw

 

Hinweis:

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der hier bereitgestellten Informationen und verweisen an dieser Stelle auch auf den Bereich "Haftung für Inhalte" in unserem Impressum.

 

Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Pkw:

Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder innerhalb geschlossener Ortschaften
(gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR    
11-15 km/h 25,- EUR    
16-20 km/h 35,- EUR    
21-25 km/h 80,- EUR 1 Punkt  
26-30 km/h 100,- EUR 3 Punkte  
31-40 km/h 160,- EUR 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
 
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder außerhalb geschlossener Ortschaften
bis 10 km/h 10,- EUR    
11-15 km/h 20,- EUR    
16-20 km/h 30,- EUR    
21-25 km/h 70,- EUR 1 Punkt  
26-30 km/h 80,- EUR 3 Punkte  
31-40 km/h 120,- EUR 3 Punkte  
41-50 km/h 160,- EUR 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR 4 Punkte 1 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot

 

Abstand:

Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR    
bei Gefährdung 30,- EUR    
bei Sachbeschädigung 35,- EUR    
bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes 35,- EUR    
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75,- EUR 1 Punkt  
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR 2 Punkte  
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR 3 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR 4 Punkte (bei mehr als 100 km/h + 3 Monate Fahrverbot)
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR 2 Punkte  
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR 3 Punkte  
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR 4 Punkte; 3 Monate Fahrverbot

 

Überholen:

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot" 70,- EUR 1 Punkt  
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt 80,- EUR 1 Punkt  
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten 30,- EUR    
bei Sachbeschädigung 35,- EUR    
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet 10,- EUR    
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert 20,- EUR    
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte 25,- EUR    
bei Sachbeschädigung 30,- EUR    
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt 10,- EUR    
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR 3 Punkte  
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage 100,- EUR 3 Punkte  
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 150,- EUR 4 Punkte  
mit Gefährdung 200,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot

 

Halten und Parken:

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten
Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR    
bei Behinderung 15,- EUR    
Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR    
bei Behinderung 20,- EUR    
 
Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 15,- EUR    
bei Behinderung 25,- EUR    
... länger als eine Stunde 25,- EUR    
bei Behinderung 35,- EUR    
 
Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 40,- EUR 1 Punkt
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 35,- EUR    
Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt 20,- EUR    
Parken in "zweiter Reihe" 20,- EUR    
bei Behinderung 25,- EUR    
... länger als 15 Minuten 30,- EUR    
bei Behinderung 35,- EUR    
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR    
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt 10,- EUR    
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt 10,- EUR    
bis 30 Minuten 10,- EUR    
bis zu einer Stunde 15,- EUR    
bis zu zwei Stunden 20,- EUR    
bis zu drei Stunden 25,- EUR    
länger als drei Stunden 30,- EUR    

 

Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel usw.):

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR 3 Punkte  
mit Gefährdung 200,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 240,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung 320,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
mit Sachbeschädigung 360,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR 3 Punkte  
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR 3 Punkte  
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR 3 Punkte  
gefährdet 75,- EUR 3 Punkte  

 

TÜV / Abgasuntersuchung:

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR    
vier bis acht Monaten 25,- EUR    
mehr als acht Monaten 40,- EUR 2 Punkte  

 

Abgasuntersuchung:

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR    
mehr als acht Monate 40,- EUR 1 Punkt  
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR    

 

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr:

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille:
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt;
strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille 500,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 1.000,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
ab 1,1 Promille Geldstrafe oder Freiheitsentzug 7 Punkte 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.


Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 2 Punkten und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.


Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig. Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.


Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
500,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidungen 1.000,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 1.500,- EUR 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot

 

Sonstiges:

An illegalem Rennen teilgenommen 400,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
Als Veranstalter 500,- EUR    
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte 40,- EUR 1 Punkt  
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR 1 Punkt  
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 25,- EUR    
Mit abgefahrenen Reifen gefahren 50 / 75,- EUR 3 Punkte  
Bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren 40,- EUR 1 Punkt  
bei Behinderung 80,- EUR 1 Punkt  
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50,- EUR 1 Punkt  
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht trotz ausreichender Sicht benutzt 10,- EUR    
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt   30,- EUR  
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
bei einem Kind 40,- EUR 1 Punkt  
bei mehreren Kindern 50,- EUR 1 Punkt  
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
bei einem Kind 30,- EUR    
bei mehreren Kindern 35,- EUR    
 
(Umweltschutz:) Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt 20,- EUR    
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren 30,- EUR    
bei Sachbeschädigung 35,- EUR    
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren 30,- EUR    
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt 10,- EUR    
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen 20,- EUR    
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtsberechtigten gefährdet 50,- EUR 3 Punkte  
Missachtung des Rechtsfahrgebotes 80,- EUR 1 Punkt  
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren 40,- EUR 3 Punkte  
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt 75,- EUR 4 Punkte  
auf der durchgehenden Fahrbahn 200,- EUR 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot
 
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt 70,- EUR 2 Punkte  
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR 2 Punkte  
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt 50,- EUR 3 Punkte  
Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt 50,- EUR 1 Punkt  
Ohne Abblendlich im Tunnel gefahren 10,- EUR    
Wenden im Tunnel 40,- EUR 1 Punkt  
In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR;
geparkt 25,- EUR
   
An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR   1 Monat Fahrverbot
Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR   3 Monate Fahrverbot

 

Straftaten im Straßenverkehr:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort   7 Punkte  
Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.
 
Straßenverkehrsgefährdung durch Führen eines Fahrzeugs bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Genuss anderer berauschender Mittel, geistiger oder körperlicher Mängel   7 Punkte  
Straßenverkehrsgefährdung durch grob verkehrswidrige(s) und rücksichtslose(s) Vorfahrtmissachtung, Fehlverhalten beim Überholen, Fehlverhalten an Fußgängerüberwegen, zu schnelles Fahren unter anderem an unübersichtlichen Stellen, Missachtung des Rechtsfahrgebots, Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder versuchtes Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftstraßen, Nichtkenntlichmachung haltender oder liegengebliebener Fahrzeuge   7 Punkte  
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins   6 Punkte  
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger   6 Punkte  
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen   5 Punkte  
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten   5 Punkte  

 

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