Der 09.09.2014 ist für alle der Stichtag, die Fahrzeuge über 3,5 t zu beruflichen Zwecken bewegen!
Bis zu diesem Stichtag müssen die absolvierten Weiterbildungen nachgewiesen werden, damit die Kennzahl -95- im Führerschein eingetragen werden kann. Ansonsten fährt der Fahrer ohne gültig Fahrerlaubnis und das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Hinzu kommen Strafen bis 5000 € für den Fahrer und bis 20.000€ für das Unternehmen.
Weitere Infos unter:
Berufskraftfahrerqualifikation
Weitere nützliche Links:
Quellen: BAG, IHK München, IHK Bielefeld, Kreis Kleve
Berufskraftfahrerqualifikation/Schlüsselziffer -95-
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
NRW-Erlass zur Umsetzung des BKrFQG
Informationsblatt Frankreichverkehr
Informationsblatt Italienverkehr
Informationsblatt Englandverkehr
Informationsblätter weitere EU-Länder
Förderprogramme für Speditionen
EU-Bescheinigung für Tätigkeiten