Der 09.09.2014 ist für alle der Stichtag, die Fahrzeuge über 3,5 t zu beruflichen Zwecken bewegen!

Bis zu diesem Stichtag müssen die absolvierten Weiterbildungen nachgewiesen werden, damit die Kennzahl -95- im Führerschein eingetragen werden kann. Ansonsten fährt der Fahrer ohne gültig Fahrerlaubnis und das Fahrzeug wird aus dem Verkehr gezogen. Hinzu kommen Strafen bis 5000 € für den Fahrer und bis 20.000€ für das Unternehmen.

Weitere Infos unter:

Berufskraftfahrerqualifikation

 

Weitere nützliche Links:

Quellen: BAG, IHK München, IHK Bielefeld, Kreis Kleve

Berufskraftfahrerqualifikation/Schlüsselziffer -95-

Merkblatt Fahrerqualifikation

Rechtsvorschriften

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

NRW-Erlass zur Umsetzung des BKrFQG

Informationsblatt Frankreichverkehr

Informationsblatt Italienverkehr

Informationsblatt Englandverkehr

Informationsblätter weitere EU-Länder

Lenk- und Ruhezeiten

Förderprogramme für Speditionen

LKW-Busgeldkatalog 2014

EU-Bescheinigung für Tätigkeiten

VDO Digitale Tachografen

 

 

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