Ab 1. Juli gilt die Warnwestenpflicht auch in Deutschland!

 

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2014. Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Wobei bei Lkw, Bussen und gewerblich genutztem Pkw dies schon länger gilt. Motorräder und Wohnmobile sind von dieser Regelung ausgenommen, wobei bei letzterem es sicher nicht verkehrt ist eine mitzuführen.

Pro Pkw muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie tragen, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt wie z.B. nach einer Panne oder einem Unfall. Der Fahrer ist verpflichtet die Weste bei einer Kontrolle vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Ist im PKW keine Warnweste vorhanden oder wird sie nicht in entsprechenden Situationen getragen, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Warnweste sollte bei entsprechenden Situationen schnell greifbar sein. Am besten eignet sich hierzu das Handschuhfach, unter dem Fahrersitz oder das Seitenfach der Tür. Keinesfalls sollte sie im Kofferraum liegen.

Warnwesten in rot, gelb oder orange müssen der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen.

 

Warnwestenpflicht im Ausland und mögliche Bußgelder (Quelle: ADAC)

 

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