1. Mai 2014 - Neues Punktesystem

Punkte gibt es nur noch für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden - je nach Schwere bis zu drei. So wird z.B. das Einfahren in eine Umweltzone ohne gültige Plakette nicht mehr geahndet, entsprechend alte Einträge werden gelöscht. Mit einem Fahreignungsseminar (nur bis 5 Punkte möglich) kann man einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen.

 

Folge: Registrierung Verwarnung Pflichtseminar Entzug der Fahrerlaubnis
Altes Punktesystem 1-3 4-5 6-7 8-10 11-13 14-15 16-17 ab 18
Neues Punktesystem

1

gruen

2

gruen

3

gruen

4

orange

5

orange

6

rot

7

rot

8

schwarz

Folge: Vormerkung Ermahnung Verwarnung Entzug der Fahrerlaubnis

 

Punkte im Einzelnen:

Ab dem 01.05.2014 wird die Obergrenze für Verwarnungsgelder von 35 auf 55 Euro angehoben. Daher beginnen Bußgelder künftig ab 60 Euro. In bestimmten Fällen ist mit dem Bußgeld zugleich mindestens 1 Punkt in Flensburg verbunden. Davon betroffen sind unter anderem folgende Ordnungswidrigkeiten:

Verstoß (1Punkt) Alt Neu
Fahren ohne Begleitung als 17jähriger 50 Euro 70 Euro
Fahren ohne Zulassung 50 Euro 70 Euro
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich 40 Euro 60 Euro
Verstoß gegen das Handyverbot 40 Euro 60 Euro
Ladungssicherung, keine oder falsche 50 Euro 60 Euro
Kinder nicht (ausreichend) gesichert 40 Euro 60 Euro
Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung 50 Euro 70 Euro
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen 40 Euro 60 Euro
Falsches Verhalten an Schulbussen 40 Euro 60 Euro
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung 50 Euro 70 Euro
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht 40 Euro 60 Euro
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt 50 Euro 70 Euro

 

Bei gängigen Verkehrssünden wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Unterschreiten des Mindestabstandes und Rotlichtmissachtungen wirken sich diese künftig wie folgt aus:

Delikt   Punkte Fahrverbot

Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
innerorts

25 km/h
30 km/h
40 km/h
50 km/h
60 km/h
70 km/h
1
1
2
2
2
2
-
-
1 Monat
1 Monat
2 Monate
3 Monate
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit
ausserorts
25 km/h
30 km/h
40 km/h
50 km/h
60 km/h
70 km/h
80 km/h
90 km/h
100 km/h
1
1
2
2
2
2
2
2
2
-
-
-
1 Monat
1 Monat
2 Monate
3 Monate
3 Monate
3 Monate
Unterschreiten des Mindestabstands
(bei 130km/h)
5 m
10 m
15 m
20 m
25 m
30 m
2
2
2
1
1
1
3 Monate
2 Monate
1 Monat
-
-
-
Rotlicht missachtet -
mit Gefährdung
mit Sachbeschädigung
1
2
2
-
1 Monat
1 Monat
Rotlicht missachtet
(bei Rotphase > 1sek)
-
mit Gefährdung
mit Sachbeschädigung
2
2
2
1 Monat
1 Monat
1 Monat
Sonstiges Umweltplakette
Handyverstoß
0
1
-
-
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