Neue Regeln 2014 (Kurzinfo)
2014 ändert sich einiges für die Autofahrer. Das Wichtigste: Ab 1. Mai gilt das neue Punktesystem aus Flensburg. Statt 18 gibt es dann nur noch acht Punkte und im Zuge dessen wird auch der Bußgeldkatalog umgebaut. Einige Vergehen kommen Autofahrer dann teurer zu stehen. Außerdem neu: Ab Juli gilt die Warnwestenpflicht d.h. in jedem Fahrzeug muss dann eine Warnweste vorhanden sein.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
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Die Kfz-Steuer erhöht sich mit Jahresbeginn. Der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer sinkt von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer für Pkw, die seit dem 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden. Jedes Gramm über dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm.
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Die Lichtpflicht am Tag gilt ab 1. Januar auch in der Schweiz. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind.
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Die Autobahnvignette in Österreich wird mit Jahresbeginn um 2,6 Prozent teurer.
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Theoretische Führerscheinprüfungen werden ab 1. April um dynamische Filmsequenzen ergänzt. Dies soll eine realistischere Verkehrsdarstellung ermöglichen.
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Der EU-weite Halterdatenaustausch soll vereinfacht werden. Bei acht verkehrssicherheitsrelevanten Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen soll dann die Zustellung von ausländischen Bußgeldbescheiden beschleunigt werden.
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Der Bußgeldkatalog ändert sich im Zuge der Punktereform auch. Teurer werden etwa die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt, die Missachtung der Winterreifenpflicht oder Fahrten in Umweltzonen ohne korrekte Plakette.
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Warnwesten sind ab 1. Juli in allen Fahrzeugen (Pkw, Lkw, Bus) mitzuführen. Ab diesem Datum gilt das Fehlen einer Warnweste als Mangel bei der Hauptuntersuchung. Dies gilt nicht für Motorradfahrer.
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Das Fahrstabilitätssystem ESP wird ab 22. Oktober für alle neu zugelassenen Pkw Pflicht.
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Luftdruck-Kontrollsysteme sollen spätestens ab November in allen Neuwagen eingebaut sein, um den Kraftstoffverbrauch zu senken und gefährliche Reifenplatzer zu vermeiden.
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Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, soll reformiert werden, das Verfahren einheitlich und transparenter werden.
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Das neue Punktesystem in Flensburg tritt ab 1. Mai in Kraft. Anstatt wie bisher nach 18 Punkten ist die Fahrerlaubnis bereits nach acht Punkten weg. Die Grenze, ab der Verstöße eingetragen werden, steigt von 40 auf 60 Euro. Zudem werden nur sicherheitsgefährdende Verstöße gespeichert.
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Für Dieselfahrzeuge der Steuerklasse Euro 6 fällt ab 2014 die Steuererleichterung weg.
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Die bundesweite Kennzeichenmitnahme kommt voraussichtlich erst am 1. Januar 2015.
- Online-Autozulassungen sollen ebenfalls mit Beginn des Jahres 2015 möglich sein.